Damit Sie mit Ihrer Entscheidung und Ihrem Fahrzeug restlos zufrieden sein können, verpflichtet sich der Verkäufer, den vom Käufer erworbenen CITROËN-Gebrauchtwagen gegen einen anderen CITROËN-Gebrauchtwagen umzutauschen. Voraussetzung ist, dass dieser mindestens den gleichen Verkaufspreis wie der ursprünglich gekaufte CITROËN-Gebrauchtwagen hat.
Der Käufer zahlt für den Umtausch lediglich eine Gebühr in Höhe von 2,5% des Kaufpreises des umzutauschenden Gebrauchtwagens sowie eine Nutzungsentschädigung von 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer.
Achtung: Der Umtausch ist ausgeschlossen, wenn
- seit dem Kauf des umzutauschenden Fahrzeugs mehr als 14 Kalendertage vergangen sind oder
- das Fahrzeug nach der Übergabe an den Käufer einen Schaden oder eine Wertminderung erlitten hat.
Ihr
CITROËN select Partner unterstützt Sie gerne mit weiteren Informationen.