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HERSTELLERGARANTIE VON CITROËN

Citroën Garantieleistungen beim Neuwagenkauf

CITROËN GARANTIERT EINE ENTSPANNTE FAHRT
Citroën bietet für Neuwagen umfassende Garantieleistungen, die Sie vor Fertigungsfehlern, Mängeln an der Fahrzeuglackierung und Durchrostungsschäden schützen. Unter bestimmten Bedingungen gewährt Citroën Ihnen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine Garantie. Die im Rahmen der Herstellergarantie durchgeführten Arbeiten werden kostenlos von den Experten unseres Citroën Vertragswerkstättennetzes übernommen

VON DER NEUWAGENGARANTIE UMFASSTE MÄNGEL:

GARANTIE DIAGNOSE FAHRZEUGLACKIERUNG DURCHROSTUNG
ABGEDECKTE MÄNGEL Fehlerhafte Bauteile, ausgenommen Verschleißteile (z. B. Bremsbeläge) Mängel an der Originallackierung der Karosserie Durchrostung: Korrosion der Karosserie von innen nach außen
UMFANG DER GARANTIE • Instandsetzung oder Austausch fehlerhafter Teile
• Kosten für die Pannenhilfe vor Ort oder das Abschleppen Ihres Fahrzeugs, wenn Ihr Citroën infolge einer von der Garantie gedeckten Panne liegen geblieben ist.
Vollständige oder teilweise Neulackierung zur Behebung eines Fehlers an der Originallackierung Instandsetzung oder Austausch der Teile, die einen Durchrostungsschaden aufweisen
LAUFZEIT/KILOMETERBEGRENZUNG • Zwei Jahre ab Auslieferungsdatum
• Keine Kilometerbegrenzung
2 Jahre (PKW und Nutzfahrzeuge) • 12 Jahre (PKW)
• 5 Jahre (Nutzfahrzeuge)

ELEKTROAUTOS

Die Garantie umfasst folgende Leistungen:

- Über die bereits genannten Garantieleistungen hinaus gilt für die Antriebsbatterie von Fahrzeugen mit Elektro- und Hybridantrieb eine Garantie von 8 Jahren oder 160.000 km bezogen auf 70 % der Ladekapazität.

 

 

 

 

 

WISSENSWERTES RUND UM DIE GARANTIE

 

 

 

 

 

Wie funktioniert die Garantie? 

Sollten Sie nach dem Kauf Ihres Citroën einen etwaigen Defekt feststellen (Panne, Lackschaden, Durchrostung der Karosserie), müssen Sie unverzüglich eine Citroën Vertragswerkstatt aufsuchen und Ihr Wartungsheft vorlegen. Nur ein autorisiertes Mitglied der Citroën Vertragswerkstatt kann beurteilen, ob der Mangel von der vertraglichen Citroën Garantie gedeckt wird.  

Was passiert, wenn mein Fahrzeug innerhalb der Garantiezeit eine Panne hat?

Im Falle einer Panne kontaktieren Sie bitte Citroën Assistance. Unsere Experten helfen Ihnen schnellstmöglich weiter. Ebenso übernimmt Citroën oder ein Vertreter des Herstellers etwaige Kosten für die Pannenhilfe vor Ort oder das Abschleppen Ihres Fahrzeugs bis zur nächstgelegenen Citroën Vertragswerkstatt (innerhalb eines maximalen Radius von 100 km). Sollte Ihr Fahrzeug den ganzen Tag nicht fahrbereit sein, bieten wir Ihnen eine Mobilitätslösung zur Fortsetzung Ihrer Reise oder eine Übernachtung an.

Garantieverlängerung

Sie können bis zum letzten Geltungstag Ihrer Garantiezeit eine Garantieverlängerung beantragen. Kontaktieren Sie hierzu einfach Ihren Vertragshändler. 

Erlischt die Garantie beim Weiterverkauf? 

Ihre Garantie kann auf den neuen Besitzer des Fahrzeugs übertragen werden, wobei die Bedingungen bis Vertragsende unverändert bestehen bleiben.

An wen kann ich mich bei Fragen zur Garantie wenden? 

Alle relevanten Informationen zur Garantie finden Sie im Wartungs-/Garantieheft, das Sie bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs erhalten haben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an eine Citroën Vertragswerkstatt.
 
 
 

 

 

 

GARANTIEVERLÄNGERUNG FÜR     NEUWAGEN

Mit unserer Anschlussgarantie können Sie länger von unseren vertraglichen Garantieleistungen profitieren.

GARANTIELEISTUNGEN FÜR GEBRAUCHTWAGEN

Profitieren Sie von den Garantieleistungen für Ihren gebrauchten Citroën.

 

 

 

CITROËN PARTNER KONTAKTIEREN   

Sie haben Fragen zur Citroën Herstellergarantie? Fragen Sie gerne Ihren Citroën Partner.